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bzw. gem. § 2 Abs 5 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einen Antrag auf Feststellung , ob dieses Produkt unter die Definition des Arzneimittels bzw. Ti [...] erforderlichen Unterlagen bevorzugt per E-Mail zu übermitteln. Im Rahmen dieses Verfahrens kann das BASG gem. § 1 Abs 3b AMG bzw. gem. § 2 Abs 5 TAMG ein Gutachten des Abgrenzungsbeirats gem. § 49a AMG bzw [...] Abs. 5 TAMG einholen. Alternativ können Personen, die ein Produkt in Verkehr bringen möchten, beim BASG eine formlose Anfrage per E-Mail stellen, die per E-Mail ohne formelles Gutachten und ohne Bescheid