Gewebevigilanz
Definition und Ziel
Die Gewebevigilanz kann als Monitoringsystem verstanden werden, das die gesamte Transplantationskette von der Spende über die Verarbeitung und den Transport, bis hin zur Transplantation von menschlichen Zellen und Geweben an die Patientin/den Patienten umfasst.
Ziel eines Gewebevigilanzsystems ist die Minimierung von Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung, Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung von menschlichen Zellen oder Geweben.
Amtliche Nachrichten
Hier finden Sie die aktuellen amtlichen Nachrichten.
Weitere aktuelle Veröffentlichungen sowie allgemeine Informationen zu übertragbaren Krankheiten, finden Sie unter folgenden Links:
Europäische Überwachungsbehörde ECDC
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Website des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Blut, Gewebe, Organe
Österreichweites Gelsen-Monitoring der AGES
Meldungen per eService
Sämtliche Gewebevigilanzmeldungen sind verpflichtend über das eService „Hämo- und Gewebevigilanz“ an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu übermitteln.
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Meldung einer vermuteten Reaktion
Eine "schwerwiegende unerwünschte Reaktion" ist eine unbeabsichtigte Reaktion, einschließlich einer übertragenen Krankheit, beim Spender oder Empfänger im Zusammenhang mit der Gewinnung oder der Verwendung von Zellen und Geweben, die tödlich oder lebensbedrohend verläuft, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust zur Folge hat oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder verlängert bzw. zu einer Erkrankung führt oder diese verlängert.
Die Meldung einer vermuteten Reaktion erfolgt online. Es wird dafür folgender Meldungstyp im eService verwendet:
- Meldung einer Reaktion (Gewebevigilanz)
Meldung eines vermuteten Zwischenfalls
Ein "schwerwiegender Zwischenfall" ist jedes unerwünschte Ereignis im Zusammenhang mit der Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Geweben und Zellen, das die Übertragung einer ansteckenden Krankheit, den Tod oder einen lebensbedrohenden Zustand, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust von Spendern oder Empfängern zur Folge haben könnte, einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen oder verlängern könnte bzw. zu einer Erkrankung führen oder diese verlängern könnte.
Die Meldung eines vermuteten Zwischenfalls erfolgt online. Es wird dafür folgender Meldungstyp im eService verwendet:
- Meldung eines Zwischenfalls (Gewebevigilanz)
Rückfragehinweis
Allgemein Fax:: +43 (0)50 555-36408
Notfalltelefonnummer (24-Stunden):: +43 (0)664 831 28 43
Jahresmeldungen
Ab 01.01.2022 ist jede Gewebebank bzw. jede Einrichtung verpflichtet (gemäß § 4 sowie § 6 Gewebevigilanz-Verordnung), dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einen vollständigen Bericht für das zurückliegende Kalenderjahr über alle schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen und Zwischenfälle aus Ihrem Bereich über das eService „Hämo- und Gewebevigilanz“ zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist für die Jahresmeldung mit 30.04. des Folgejahres endet!
Die Jahresmeldung erfolgt online. Es wird dafür folgender Meldungstyp im eService verwendet:
- Jahresmeldung/Tätigkeitsbericht (Gewebevigilanz)
Tätigkeitsbericht der Gewebebanken
Ab 01.01.2022 sind Gewebebanken verpflichtet (gemäß § 16 (6) Gewebesicherheitsgesetz), dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen einen Bericht über ihre Tätigkeiten des vorangegangenen Kalenderjahres über das eService „Hämo- und Gewebevigilanz“ zu übermitteln.
Definitionen sowie Hilfestellungen zur Spezifikation der Mengenangabe von Gewebe und Zellen finden Sie in unserem Informationsblatt.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist für den Tätigkeitsbericht mit 30.04. des Folgejahres endet!
Die Jahresmeldung erfolgt online. Es wird dafür folgender Meldungstyp im eService verwendet:
- Jahresmeldung/Tätigkeitsbericht (Gewebevigilanz)
Notify Library
Die "Notify Library" ist eine Datenbank, die weltweite Hämo- und Gewebevigilanzfälle enthält. Fallbeispiele können somit eingesehen werden und dienen als Mittel zur Recherche, Schulung und Weiterbildung.
Eustite Vigilance Tools
Für die Einstufung von Gewebevigilanzfällen kann das Eustite Vigilance Tool verwendet werden. Durch dieses Hilfsmittel fällt es leichter den Schweregrad der Reaktion sowie die Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit dem Gewebeprodukt zu bestimmen. Auch Zwischenfälle können damit eingeordnet werden.
Was ist meldepflichtig?
Als Hilfestellung für die Einstufung von Reaktionen und Zwischenfällen kann das "Eustite Vigilance Tool" verwendet werden.
Wie ist der Meldeablauf einer Reaktion bei der Spenderin/beim Spender?
Alle vermuteten schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen, die bei der Spenderin/ beim Spender auftreten sind unverzüglich der Gewebebank zu melden. Diese setzt dann eine Vigilanzmeldung an die Gewebevigilanz des BASG ab.
Bei Direktverwendung ist es die jeweilige Einrichtung, die die Meldung an das BASG absetzen soll.
Wie ist der Meldeablauf einer Reaktion bei der Empfängerin/ beim Empfänger?
Anwender haben alle vermuteten schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen unverzüglich der Gewebebank zu melden. Die Gewebebank setzt anschließend eine Vigilanzmeldung an die Gewebevigilanz des BASG ab.
Bei Direktverwendung ist es die jeweilige Einrichtung, die die Meldung an das BASG absetzen soll.
Wie ist der Meldeablauf eines Zwischenfalls?
Jede Einrichtung hat alle vermuteten schwerwiegenden Zwischenfälle unverzüglich der Gewebebank zu melden. Die Gewebebank bzw. bei Direktverwendung jede Einrichtung hat anschließend eine Vigilanzmeldung an die Gewebevigilanz des BASG abzusetzen.
Wann ist die Jahresmeldung spätestens abzugeben?
Jahresmeldungen sind bis spätestens 30.April des Folgejahres an die Gewebevigilanz zu senden.
Wann ist der Tätigkeitsbericht spätestens abzugeben?
Tätigkeitsberichte sind bis spätestens 30. April des Folgejahres an die Gewebevigilanz zu senden.
Berichte
Zusammenfassender Bericht der Tätigkeiten der Gewebebanken
Ein zusammenfassender BASG Bericht über die Tätigkeitsberichte der Gewebebanken kann öffentlich eingesehen werden.
Weitere Berichte
Ein Bericht über die Meldungen der schwerwiegenden Zwischenfälle und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen sind dem relevanten Bundesministerium vorzulegen.
Weiters ist jährlich dem Transplantationsbeirat (GÖG) ein Bericht über die Tätigkeiten der Gewebeeinrichtungen zu übermitteln.
Berichterstattung an die Europäische Kommission
Um auf europäischer Ebene die Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben zu überwachen und stetig zu verbessern, sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, jährlich einen zusammenfassenden Bericht an die Europäische Kommission abzugeben. Um eine Harmonisierung der Daten zu erreichen, wird hierfür von allen Mitgliedsstaaten der Common Approach herangezogen welcher in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission erstellt wird.
Die Europäische Kommission veröffentlicht Ihre Publikationen auf Ihrer Website. Darunter findet sich auch der jährliche zusammenfassende Bericht aller Gewebevigilanz-Daten der Mitgliedsstaaten.
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).18.07.2024
- 11.12.2023
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).04.12.2023
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).09.11.2021
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).26.11.2020
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).13.01.2020
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).29.10.2019
- 06.03.2018
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).29.10.2019
- 28.05.2021
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).29.10.2019
- 28.05.2021
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).29.10.2019
- 28.05.2021
- Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).29.10.2019