Dateneinreichung über das jährliche Verkaufsvolumen
Fristen für die Einreichung von Daten über das jährliche Verkaufsvolumen von Tierarzneimitteln
Gemäß Artikel 58(12) der Verordnung (EU) 2019/6 müssen alle Zulassungsinhaber das jährliche Verkaufsvolumen für jedes Tierarzneimittel an die UPD übermitteln.
Die Daten für 2022 sollten unverzüglich eingereicht werden, die Frist für die Einreichung der Daten für 2023 ist Ende Februar 2024.
Weitere Informationen finden Sie auf der CMDv website und der EMA UPD webpage.
Rückfragehinweis
Letzte Änderung am:
17.05.2024