Nationale Rechtsgrundlagen / Informationen

Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 30.12.2023 das nationale Tierarzneimittelgesetz in Kraft gesetzt, mit welchem die Durchführung der Tierarzneimittel-Verordnung (EU) 2019/6 sowie ergänzende Bestimmungen auf nationaler Ebene festgelegt werden (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/186/20231230).
Das  Tierarzneimittelgesetz enthält sowohl die Bestimmungen für die Zulassung (bisher Arzneimittelgesetz AMG) als auch jene für die Kontrolle (bisher Tierarzneimittelkontrollgesetz TAKG).


Verschreibungsstatus
Der Verschreibungsstatus wird im neuen QRD-Template (v9) nur noch in der Fachinformation (10. CLASSIFICATION OF VETERINARY MEDICINAL PRODUCTS) bzw. Gebrauchsinformation (13.) gefordert, ist jedoch nicht mehr in der Kennzeichnung vorgesehen.
Wenn der Antragsteller aber die Aufnahme des Verschreibungsstatus als zweckdienlich sieht, so kann national der Antrag auf Aufnahme lt Artikel 13 Tierarzneimittel-Verordnung (EU) 2019/6 erfolgen.
Dem Antrag ist eine entsprechende Begründung beizufügen.
Informationen zur Rezeptplicht in Österreich finden Sie unter: https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/zulassung-life-cycle/zulassungsverfahren/suchtgiftabgabe/rezeptpflicht

 

Gebührentarif
Der aktualisierte Gebührentarif wurde hier veröffentlicht: https://www.basg.gv.at/ueber-uns/gebuehrentarif.
Neben neuen Gebühren für klinische Prüfungen im Veterinärbereich wurden reduzierte Gebühren für Zulassungsanträge für begrenzte Märkte und unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 23 und 25 der Verordnung (EU) 2019/6 eingeführt. Die bisherigen Veterinär-Ermäßigungen bleiben erhalten.
 

BASG-Gespräch NVR
Das BASG hat am 08.11.2022 ein BASG-Gespräch zur neuen Tierarzneimittel-Verordnung angeboten, das Programm und die Folien wurden hier abgelegt:

https://akademie.ages.at/basg-gespraech_nvr__die_neue_veterinaergesetzgebung/programm.html .
 

 

 

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