Biosimilars

Was sind Biosimilars?

Biosimilars sind die Nachfolgepräparate komplexer biologischer Arzneimittel und werden zur Behandlung schwerer chronischer Erkrankungen eingesetzt. Sie sind gegenüber ihren Referenzprodukten gleichwertig hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität.

Je nach Herstellungsart unterscheidet man drei Typen von Arzneimitteln:

  1. Chemisch-synthetische Arzneimittel, die über eine chemische Synthese hergestellt werden.
  2. Pflanzliche Arzneimittel, die als Wirkstoff ausschließlich einen oder mehrere pflanzliche Stoffe enthalten.
  3. Biologische Arzneimittel, deren Wirkstoffe entweder aus biologischen Materialien (z.B. aus Blut) über einen Herstellungsprozess isoliert, oder über einen biotechnologischen Prozess gewonnen (Zellen werden dazu angeregt eine bestimmte Substanz zu produzieren) werden.

Beispiele für biologische Arzneimittel

Während die Struktur von chemisch-synthetischen Arzneimitteln in einer chemischen Formel klar beschrieben werden kann, sind Biologika viel komplexer. Beispiele für biologische Arzneimittel sind Insulin, Impfstoffe, Antikörper oder auch Wachstumshormone. Zur Charakterisierung dieser Substanzen benötigt man stets mehrere Analysenmethoden, die jeweils verschiedene Eigenschaften der Produkte abdecken wie z.B. Reinheit, Struktur, Polarität oder Bindungsintensität.

Originator - Generikum - Biosimilar

Wird ein Arzneimittel mit einer neuen Substanz zugelassen, so spricht man von einem „Originator“. Wird auf Basis der Vergleichbarkeit mit dem Originator ein Nachahmerprodukt zugelassen, so wird es bei chemisch synthetischen Substanzen „Generikum“ und bei biologischen Arzneimitteln „Biosimilar“ (Arzneimittel, das im Wesentlichen einem bereits zugelassenen Arzneimittel gleicht) genannt.

Unterschied zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln

Der Unterschied ist, dass die beiden chemisch-synthetischen Substanzen die gleiche chemische Formel aufweisen, jedoch die beiden biologischen Wirkstoffe aber nicht ident, sondern ähnlich („similar“) sind. Hier entsteht oft das Missverständnis, dass Biosimilars nicht so gut wirken, oder weniger sicher sind, als die Originalprodukte. Das ist u.a. deshalb ein Missverständnis, weil eine Zulassung für Biosimilars nur dann ausgesprochen wird, wenn in Bezug auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit kein wesentlicher Unterschied zum Originator besteht. So muss bei einem Biosimilar nicht nur analytische Vergleichbarkeit zum Originator gezeigt werden, sondern zusätzlich sind klinische Daten des direkten Vergleichs zwischen Originator und Biosimilar zu liefern. Aufgrund geringfügiger Unterschiede ist mit Hilfe von Tests und Studien zu belegen, dass diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit haben.

Erst wenn belegt wurde, dass sich das Biosimilar nicht in wesentlichen Aspekten vom Originator unterscheidet, kann auf bereits vorliegende Studien und Daten sowie gewonnene Erfahrung zurückgegriffen werden, wobei die mit dem Originator durchgeführten Studien nicht gänzlich wiederholt werden müssen.

Dementsprechend ist für jedes Biosimilar auch ein maßgeschneidertes Programm von Laboruntersuchungen und klinischen Studien vorzulegen, um durch ausreichende Vergleichbarkeit zu belegen, dass das Biosimilarprodukt im Vergleich zum Orginator gleich wirksam und sicher in der Anwendung ist.

Unter einem „Biosimilar“ versteht man ein biologisches Arzneimittel, das einem anderen, bereits zugelassenen biologischen Arzneimittel (Referenzprodukt) im Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) gleicht. Biologische Arzneimittel (Biologika) sind Produkte, die in einem biologischen System, wie Bakterien oder Hefen, produziert oder aus einer biologischen Quelle, z.B. dem menschlichen oder tierischen Organismus, isoliert werden.
Das Grundprinzip einer Biosimilar Entwicklung ist die Vergleichbarkeit zwischen dem Referenz-produkt und dem „Biosimilar“ Produkt, wobei dieser Nachweis der Vergleichbarkeit in mehreren Stufen geführt wird.

  1. Schritt – Vergleich der Arzneimittel Qualität (Vergleichbarkeit der physikochemischen Eigenschaften und der biologischen Aktivität)
  2. Schritt – Vergleich der präklinischen Eigenschaften (komparative präklinische Studien)
  3. Schritt – Vergleich der klinischen Eigenschaften (komparative klinische Studien)

Die Wirksamkeits- und Sicherheitsprofile eines Biosimilar Produkts und seines Referenzprodukts sollten einander gleichen, und im Allgemeinen werden beide Produkte zur Behandlung der selben Erkrankungen eingesetzt. Da die Wirksamkeits- und Sicherheitsprofile des Referenzprodukts bereits etabliert sind, ist das erwartete Ausmaß an klinischer Dokumentation für eine Biosimilar Zulassung in der Regel geringer als für die Zulassung eines originalen Biologikums. Im Kontrast hierzu ist der analytische Aufwand hinsichtlich der Charakterisierung des Wirkstoffes im Vergleich zum Originator deutlich höher.

Ein Biosimilar kann erst nach Ablauf der Datenschutzfrist für das originale Referenzprodukt zugelassen werden.

Weitere Information zu Biosimilars

  • Dieses Patienteninformationsblatt bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema
    23.09.2020
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