Pharmakovigilanz
Alle Nebenwirkungen sind innerhalb von 30 Tagen über die neue Pharmakovigilanz-Datenbank zu melden. PSURs müssen nicht mehr eingereicht werden, die Pharmakovigilanz erfolgt mittels Signaldetektion.
Eine jährliche Einreichung des Signalmanagement-Statements bzw. der validierten Signale gemäß "Guideline on veterinary good pharmacovigilance practices (VGVP), Module: Signal Management" durch den Zulassungsinhaber ist erforderlich.