Union Product Database (UPD)

Mit Inkrafttreten der Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist durch den Antragsteller / Inhaber auch die aktive Nutzung der UPD für Änderungen, die keiner Begutachtung bedürfen (VNRA), obligatorisch.
https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory-overview/veterinary-medicinal-products-regulation/union-product-database

Fehler, sowie Behebungsvorschläge werden von uns laufend analysiert und Korrekturvorschläge an die EMA weitergeleitet.

Bitte melden Sie Ihre Fehler und Behebungsvorschläge gerne direkt bei der EMA ein:
UPD-User-Zugang: https://servicedesk.ema.europa.eu/jira/servicedesk/customer/portal/283
Öffentlicher UPD-Zugang: https://www.medicinesinfo.eu/de

UPD contact point
Sollten Sie noch fehlende Produkte oder unklare Informationen in der UPD bemerken, kontaktieren Sie bitte den UPD contact point upd-contact@ages.at. Solange noch nicht alle Produkte in der UPD vorhanden sind, können die 30 Tage, nach denen eine VNRA normalerweise in der UPD eingetragen werden muss, um 2-3 Wochen überschritten werden.

Einheitliche Daten für UPD
Auch wenn die proaktive Nutzung bei Zulassungen und Änderungen, die einer Begutachtung bedürfen (VRA), nicht erforderlich ist, so werden doch alle Daten zu den Arzneispezialitäten laufend mit der UPD ausgetauscht.

Das bedeutet, dass gewisse Daten – unabhängig vom Verfahren - oft durch den Antragsteller / Inhaber korrekt strukturiert zu Verfügung gestellt werden müssen um keine Fehler zu generieren. Zu diesen Daten zählen uA.:

•    Nomenklatur der Texte
•    Organisations Management-Service (OMS)
 

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im EU Implementation Guide (Vet EU IG) on veterinary medicines product data in the Union Product Database:
https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/eu-implementation-guide-ig-veterinary-medicines-product-data-chapter-2-format-electronic-submission_en.pdf

 

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