Arzneimittelbetriebe

Register bewilligter Arzneimittelbetriebe in Österreich

Dieses Register gibt einen Überblick über die in Österreich gemäß § 63 / § 63a Arzneimittelgesetz (AMG) bzw § 30 Abs 1 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) bewilligten Betriebe.

Der angegebene Umfang der Bewilligung orientiert sich an der in § 67 Abs 2 AMG bzw § 36 Abs 1 TAMG gewählten Klassifizierung.

Auch wenn das BASG bemüht ist, genaue und aktuelle Daten zu publizieren, wird keine Garantie für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Kenntnis der Informationen aus diesem Register den einzelnen Betrieb nicht von seiner Verpflichtung entbindet, im Einzelfall die tatsächliche Bezugsberechtigung gemäß § 57 AMG bzw. § 3 Abs 9-11 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 (AMBO 2009) bzw § 43 Abs 1 TAMG dokumentiert zu prüfen.

Die Aufstellung ist alphabetisch geordnet und wird monatlich zum 10. aktualisiert.

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