MedSafety Week 2023

"Wer kann melden?" - ein Aufruf an Patient:innen und Angehörige der Gesundheitsberufe in der #MedSafetyWeek: 6.-12. November 2023 vermutete Nebenwirkungen zu melden.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nimmt an der weltweiten Social-Media-Kampagne namens #MedSafetyWeek teil, um das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen für Arzneimittel zu schärfen.

Das Motto der Kampagne lautet "Wer kann melden?" und soll mithelfen die Sicherheit von Arzneimitteln weiter zu erhöhen. Patient:innen werden ermuntert - sowie Angehörige der Gesundheitsberufe im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht aufgefordert - vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln an die österreichische Arzneimittelbehörde zu melden. Wichtig ist, dass niemand darauf wartet, dass vielleicht jemand anders eine mögliche Nebenwirkung für ihn meldet, sondern dies, bei Verdacht oder Bekanntwerden einer solchen, verlässlich gleich selbst tut.

Arzneimittel sind streng geprüft, wirksam und sicher, aber Nebenwirkungen können grundsätzlich dennoch, in unterschiedlicher Art, Schwere und Frequenz, bei jedem Arzneimittel auftreten. Es ist schwer vorherzusagen, bei wem, ob und wann eine Nebenwirkung auftreten wird, aber es ist wichtig, dass derartige potenzielle Risiken beobachtet, gemeldet und erfasst werden. Nur durch entsprechende Meldungen können diese Beobachtungen und die damit verbundenen allfälligen Risiken ausgewertet, verstanden und in Folge transparent im Rahmen von Sicherheitsinformationen und/oder aktualisierten Fach- und Gebrauchsinformationen an alle Patient:innen, Anwender:innen und Verschreiber:innen kommuniziert werden.

Die Nebenwirkungsmeldung jedes/r Einzelnen hilft somit dabei, neue Nebenwirkungen oder unerwartete und schwerwiegende Sicherheitsprobleme verlässlich zu identifizieren und mehr und robustere Informationen über mögliche vermeidbare Risiken zu erhalten. Durch eine Meldung kann daher jede/r Einzelne wesentlich dazu beitragen, dass Medikamente für alle sicherer werden und das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) die öffentliche Gesundheit durch wirksame Maßnahmen noch besserer schützen kann.

DI Dr. Günter Waxenecker, verfahrensleitendes Mitglied der österreichischen Arzneimittelbehörde, sagt: ”Die Patient:innensicherheit hat für uns immer höchste Priorität. Wir haben gemeinsam mit den anderen nationalen Behörden in Europa und der europäischen Arzneimittelagentur EMA in den letzten Jahren bereits zahlreiche mögliche Risiken und Sicherheitsprobleme identifiziert, die vorher unbekannt waren. Durch entsprechende Nebenwirkungsmeldungen konnten die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden, um diese Risiken zu minimieren. Wir hoffen, dass diese wichtige Kampagne daher alle, Patient:innen, Ärzt:innen und Apotheker:innen dazu ermutigt, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Zukunft noch fleißiger zu melden. Jeder Bericht zählt und trägt zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit für alle Patient:innen bei.“

Hintergrundinformationen zur Kampagne:
Insgesamt nehmen 100 nationale Arzneimittelbehörden und Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus 88 Ländern der ganzen Welt an dieser internationalen Kampagne teil, die vom Uppsala Monitoring Center (UMC), dem Kollaborationszentrum für internationale Arzneimittelüberwachung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), geleitet wird.  Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelagentur EMA und mit seinen Partnerbehörden in den EU-Ländern verantwortlich dafür, dass die Gesundheit von Millionen von Menschen täglich durch die verantwortungsvolle Regulierung von wirksamen und sicheren Arzneimitteln geschützt und verbessert wird.

Meldemöglichkeit:
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen können PatientInnen freiwillig, während es für Angehörige der Gesundheitsberufe (z.B. Ärzt:in, Apotheker:in…) sogar verpflichtend ist, alle schädlichen oder unbeabsichtigten Reaktionen auf ein Arzneimittel an das BASG melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Melder einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimittel beweisen kann. Es reicht, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, z.B. aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil eine andere Ursache (Co-Medikation, Grunderkrankungen, usw.) nicht erkennbar ist.
Eine Nebenwirkungsmeldung kann rasch und einfach elektronisch unter Verwendung des elektronischen Meldeportals schriftlich per Formular oder auch per mail getätigt werden – siehe Informationen zur Meldemöglichkeit mit elektronischem Meldeformular oder per E-Mail.

Rückfragen (fachlich):
Dr. Christoph Baumgärtel, Tel.: +43 505 55-36004
E-Mail: christoph.baumgaertel@ages.at

Rückfragen (für Medien):
Kommunikationsmanagement, Tel.: +43 505 55-25000
E-Mail: presse-basg@basg.gv.at

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