Verkehrstüchtigkeit

Auf Österreichs Straßen kommt es immer wieder zu Unfällen unter Alkoholeinfluss – aber auch unter Medikamenteneinfluss. Die Fach- und  Gebrauchsinformation sowie Hinweise auf der Arzneimittelverpackung bieten entsprechende Warnungen und sollten unbedingt beachtet werden. Im Zweifelsfall sollten Patienten mit Ihrem Arzt oder Apotheker sprechen.

Bestimmte Arzneimittel können die Verkehrstüchtigkeit unmittelbar beeinflussen, manchmal aber auch noch am Tag nach der Einnahme. Diese Effekte können sowohl bei rezeptpflichtigen als auch rezeptfreien Medikamente auftreten. Häufig verstärken sich die Effekte durch gleichzeitige Einnahme von Alkohol oder durch zusätzliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Dabei können Symptome wie Müdigkeit, Schwindel, verschwommenes Sehen, Sehstörungen, plötzliches Einschlafen oder Krampfanfälle auftreten. Aus mehreren Publikationen ist bekannt, dass das Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr durch Einnahme von Medikamenten zudem oft unterschätzt wird.

Erhöhte Vorsicht ist vor allem zu Beginn der Behandlung, bei einer Dosisänderung oder bei einer Umstellung der Medikation angebracht.

Beispiele für einige Arzneimittelklassen, die teilweise die Reaktionsfähigkeit oder die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen können

  • Analgetika (Arzneimittel, die zur Schmerzlinderung eingesetzt werden)
  • Antidepressiva (Arzneimittel, die zur Behandlung von Depressionen eingesetzt werden)
  • Antidiabetika (Arzneimittel, die zur Behandlung von Diabetes mellitus eingesetzt werden)
  • Antiepileptika (Arzneimittel, die zur Behandlung von epileptischen Anfällen eingesetzt werden)
  • Antihistaminika (Arzneimittel, die zur Behandlung von Allergien eingesetzt werden)
  • Antihypertensiva (Arzneimittel, die zur Behandlung von hohen Blutdruck eingesetzt werden)
  • Anxiolytika (Arzneimittel, die zur Behandlung von Angstzuständen eingesetzt werden)
  • Hypnotika (Schlafmittel)
  • Neuroleptika (Arzneimittel, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen eingesetzt werden)
  • Ophthalmologika (Arzneimittel, die zur Behandlung von Augenerkrankungen eingesetzt werden)

Spezifische Informationen bezüglich der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen sind in der Fachinformation in Abschnitt 4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen, in der Gebrauchsinformation in Abschnitt 2 Was sollten Sie vor der <Einnahme> <Anwendung> von X beachten? sowie auf der Kennzeichnung in Form des Verkehrswarnhinweises - inklusive Verkehrswarndreieck - zu finden.

Auf Basis der pharmakodynamischen und pharmakokinetischen Profile der jeweiligen Arzneimittel, sowie aufgrund berichteter Nebenwirkungen und gegebenenfalls spezifischer Studien, wird das jeweilige Potential die Verkehrstüchtigkeit negativ zu beeinflussen, in folgende Kategorien eingestuft:

a) Kein oder ein zu vernachlässigender Einfluss

b) geringer Einfluss

c) mäßiger Einfluss

d) großer Einfluss  

Für Einstufungen der Fälle c) und d) sollten darüber hinaus zusätzliche spezielle Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen formuliert werden. Insbesondere bei Einstufungen laut c) und d) ist daher für Österreich ein, wie oben genannter, Verkehrswarnhinweis auf Gebrauchsinformationen bzw. auf Kennzeichnungen zu führen.

Allgemeine Empfehlungen

  • Die gesamte Gebrauchsinformation sollte vor der Einnahme eines Arzneimittels sorgfältig durchgelesen werden und auch die Hinweise auf der Kennzeichnung sollten beachtet werden.
  • Bei betroffenen Arzneimitteln sollte der verschreibende Arzt den Patienten auf die Tatsache, dass die Verkehrstüchtigkeit negativ beeinflusst werden kann, aufmerksam machen. Gleiches gilt für die Abgabe von betroffenen Arzneimitteln in der Apotheke, insbesondere bei rezeptfreien Arzneimitteln.
  • Verschriebene bzw. empfohlene Dosierungen sowie der Einnahmerhythmus sollten unbedingt beachtet werden. Medikamente sollten von Patienten nicht kurzfristig oder selbstständig abgesetzt werden, in dem Glauben dadurch die Fahrtüchtigkeit erhöhen zu können.
  • Das Lenken eines Fahrzeugs und das Bedienen von Maschinen ist beim Auftreten von Symptomen wie z.B.: Schwindel, verschwommenes Sehen, Sehstörungen, plötzliches Einschlafen und Krampfanfälle zu unterlassen.
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