Suchtmittel

Informationsveranstaltungen

Derzeit sind keine Informationsveranstaltungen geplant.

Die Inhalte stattgefundener Veranstaltungen stehen als konsolidierte Unterlagen zum Download bereit. Diese sind primär für Betriebe, die eine Betriebsbewilligung gemäß § 2 Abs. 1 Suchtgiftverordnung, BGBl. II Nr. 374/1997, idgF. bzw. § 2 Abs. 1 Psychotropenverordnung, BGBl. II Nr. 375/1997, idgF. besitzen, relevant.

Das Dokument „Anforderungen an SMV und Betriebe“ enthält alle Themengebiete, die im Zuge der Suchtmittelinspektion geprüft werden.

Kontaktdaten suchtmittelrechtlich bewilligter Betriebe

Das BASG führt eine Liste von suchtmittelrechtlich bewilligten Betrieben in Österreich mit Kontaktdaten von Suchtmittelverantwortlichen und weiteren Ansprechpersonen für den Suchtmittelbereich, um einen zwischenbetrieblichen Austausch zu erleichtern. Betriebe können dem BASG auf freiwilliger Basis persönliche Daten (Name, Telefonnummer, Email) an suchtmittel@basg.gv.at formlos, unter Verwendung des folgenden Textes, übermitteln:

"Hiermit wird zugestimmt, dass folgende Daten im Kreis der in Österreich suchtmittelrechtlich bewilligten Betriebe/Suchtmittelverantwortlichen und Ansprechpersonen (welche einer Weitergabe der Daten zugestimmt haben), geteilt werden:
Art des Betriebes
Betriebscode, Name und Adresse des Betriebes (lt. Firmenverzeichnis)
sowie Name und Kontaktadresse folgender Personen:

XY (SMV), Telefon: xy, Email: Xy
Weitere Ansprechpersonen: Name, Telefon, Email"


Ein Widerruf ist jederzeit möglich und an suchtmittel@basg.gv.at zu senden.
Die Liste wird bei Änderungen an die bekannt gegebenen Personen per Email verschickt.

Email

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