Datenbereitstellung

Welche Tierarzneimitteldaten werden bereitgestellt?

Es werden sowohl zahlreiche Zulassungsdaten von für die „Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren“ relevanten antimikrobiellen Tierarzneimitteln gemäß VO(EU) 2021/578, als auch jene die nicht für die Datenerhebung relevant sind zur Verfügung gestellt.

D.h. alle in Österreich zugelassenen (z.T. auch nicht mehr zugelassenen) Tierarzneimittel werden im Download zur Verfügung gestellt.

Warum werden auch Daten von antimikrobiellen Arzneimitteln für Menschen bereit gestellt?

Gemäß VO(EU) 2021/578 müssen ab 2023 auch Daten von antimikrobiellen Arzneimitteln für die Anwendung am Menschen, deren ATC Code in der erwähnten Verordnung gelistet sind, für eine Abgabemeldung und Anwendungsmeldung bereitgestellt werden.

Die Daten können unter folgendem Link heruntergeladen werden: AntibiotikaMengenstromanalyseASP.xml

Welche Kataloge mit definierten Begriffen werden bereitgestellt?

Welche Daten enthält der Arzneimittel Datensatz?

Für antimikrobielle Tierarzneimittel, welche meldepflichtig sind, wird der große Stammdatensatz gemäß Anhang 1 (1.1.1) BGBl II Nr.83/2014 i.d.g.F. und Verordnung (EU) 2022/209 bereitgestellt. Dieser enthält neben den Basisdatensatz zusätzliche Daten wie zB Dosierungen, Anwendungsgebiete, Anwendungsdauer etc.

Für antimikrobielle Tierarzneimittel, welche auf freiwilliger Basis gemeldet werden können, sowie für nicht-antimikrobielle Tierarzneimittel besteht keine Meldepflicht. Der hierfür bereit gestellte kleine Stammdatensatz dient einer möglichen Abgabemeldung und Anwendungsmeldung bzw. lediglich der Information.

Für antimikrobielle Humanarzneimittel, welche teilweise meldepflichtig sind oder freiwillig gemeldet werden können, wird der kleine Stammdatensatz gemäß Anhang 1 (1.1.2) BGBl II Nr.83/2014 i.d.g.F. und Verordnung (EU) 2022/209 bereitgestellt.

Fach- und Gebrauchsinformation sind tagesaktuell hier abrufbar.