Nationale Zulassung
Beim Nationalen Zulassungsverfahren erfolgt die Zulassung einer Arzneimittelspezialität, die ausschließlich im jeweiligen Land der Einreichung vermarktet wird.
Gesetzliche Grundlage in Österreich: Arzneimittelgesetz
Rückfragehinweis
Letzte Änderung am:
09.12.2019