Vertrieb in Österreich
Für zugelassene und registrierte Arzneispezialitäten gilt die Aufnahme/Änderung/Streichung des Vertriebs in Österreich als Meldung und kann mit jeder textrelevanten Änderung miterledigt bzw. wenn keine solche ansteht, über einfache Bekanntgabe an
das entsprechende Postfach (rms@basg.gv.at, basg-cms@basg.gv.at oder nat@basg.gv.at) eingemeldet werden.
Kosten fallen nicht an, da sie durch die Jahresgebühr abgedeckt sind Gebührentarif Anlage II.