FAQs - Versandapotheken

Was ist eine legale Internet-Apotheke?

Eine legale Internet-Apotheke, welche Medikamente über das Internet verkauft, ist bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich: BASG) öffentlich einsehbar registriert und unterliegt deren Überwachung. Sie hat Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im Arzneimittelgesetz und in der zugehörigen Fernabsatz-Verordnung vorgegeben sind. So ist sichergestellt, dass nur rechtmäßige und den Qualitätsanforderungen entsprechende Arzneimittel verkauft werden. Das dienst dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen.

Zu beachten ist, dass es den Internet-Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln in und nach Österreich ausschließlich erlaubt ist, rezeptfreie und in Österreich zugelassene Arzneimittel zu verkaufen. Auch aus einem EU-Mitgliedsland dürfen keine Medikamente verkauft und nach Österreich geliefert werden, die in Österreich rezeptpflichtig sind. Der Verkauf von rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet ist in Österreich strafbar.

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Wie erkenne ich eine legale Internet-Apotheke?

Eine legale Apotheke, die Medikamente über das Internet verkauft, hat auf ihrer Webseite ein Logo mit weißem Kreuz, grüner Schrift und zugehöriger nationaler Flagge integriert. Ein Klick auf das Logo führt zur Homepage der Behörde, die für die Registrierung der betreffenden Internet-Apotheke zuständig ist. In Österreich ist dies das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Auf der BASG-Webseite sind alle registrierten Online-Apotheken Österreichs öffentlich einsehbar aufgelistet, die rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen dürfen (aktuelle Liste österreichischer Versandapotheken). Vergewissern  Sie sich bei jedem Arzneimittel-Einkauf im Internet, dass die von Ihnen gewählte österreichischen Online-Apotheke auf dieser Liste steht.

Sollten Sie bei einer ausländischen Internet-Apotheke einkaufen, überprüfen Sie auf folgende Weise, ob es sich um eine registrierte und legale Apotheke des jeweiligen Landes handelt:
1. Klicken Sie auf das Logo.
2. Überprüfen Sie, ob Sie zur Homepage der zuständigen Überwachungsbehörde weitergeleitet werden und ob sich die betreffende Apotheke auf den Liste der behördlichen Liste befindet.
3. Kaufen Sie nur ein, wenn die Apotheke bei der Überwachungsbehörde gelistet und damit legal ist.

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Was kann passieren, wenn ich wirkungslose Medikamente einnehme?

Im besten Fall passiert nichts. Wenn Sie jedoch eine schwere Krankheit mit gefälschten Medikamenten  behandeln, kann das schwerwiegende Folgen haben. Wirkungslose oder zu schwach dosierte Antibiotika können zum Beispiel langfristig zu einer höheren Resistenz von Bakterien führen. Krankheiten können sich ohne richtige Behandlung auch weiter verbreiten. Meist besteht auch die Gefahr, dass unwirksame und illegale Medikamente giftige Stoffe enthalten und zusätzlich ihre Gesundheit schädigen.

Ist der Verkauf von Medikamenten im Internet durch ein Gesetz geregelt?

Der Verkauf von Medikamenten über österreichische Internet-Apotheken ist im Arzneimittelgesetz geregelt. Die betreffende Verordnung der Gesundheitsministerin ist mit dem 25. Juni 2015 in Kraft getreten. In dieser Fernabsatz-Verordnung sind die notwendigen Qualitätskriterien festgesetzt, die öffentliche Apotheken einhalten müssen, wenn sie Medikamente über das Internet verkaufen wollen.

Ist jede Internet-Apotheke, die im Register gelistet ist, in Betrieb?

Nicht jede registrierte Versandapotheke muss derzeit schon zwangsläufig in Betrieb sein. Einige Versandapotheken sind zwar schon registriert, befinden sich jedoch noch im Aufbau.

Darf eine Fernabsatz-Apotheke magistrale oder offizinale Arzneimittel versenden?

Nein. Apotheken dürfen innerhalb Österreichs nur in Österreich zugelassene oder registrierte nicht rezeptpflichtige Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz abgeben. Arzneispezialitäten sind im Voraus und in der gleichen Zusammensetzung hergestellte, für den Verbrauch des Patienten bereits fertig abgepackte Arzneimittel (§ 1 Abs. 5 Arzneimittelgesetz, AMG, BGBl. Nr. 185/1983). Magistrale Arzneimittel, die in einer Apotheke auf Grund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung für einen bestimmten Patienten hergestellt werden, sowie offizinale Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, in der Apotheke, in der sie hergestellt worden sind, unmittelbar an den Verbraucher abgegeben zu werden, dürfen nicht im Fernabsatz abgegeben werden.

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