BASG Veröffentlichungen
Nach Entscheidungsfindung werden in einem elektronischen Freigabeprozess die Ergebnisse der BASG Abstimmungen, sowie die erlassenen Bescheide des BASG in der Liste BASG-Verlautbarungen tagesaktuell aufgelistet.
Von der Gründung des BASG mit 01.01.2006 bis 19.06.2013 erfolgten die Abstimungen im Umlauf. Die Tagesordnungen; Veröffentlichungprotokolle und Verlautbarungen aus dieser Zeit finden Sie in den untergeordneten Seiten.
Die Geschäftsordnung des BASG gilt für das Verfahren des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen in der jeweils geltenden Fassung.
Die Anlage der Geschäftsordnung legt die Ermächtigung zur Anordnung verfahrensleitender Verfügungen, zur Ausstellung von Zertifikaten und zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden zum Zweck der Vorlage im Ausland fest. Weiters werden Ermächtigungen zur Zeichnung von Begleitschreiben in Verfahren des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen festgelegt. Mit der Übertragung von diesen Angelegenheiten zur selbständigen Behandlung wird der Delegationsempfänger zur eigeninitiativen Besorgung dieser Angelegenheiten berechtigt, verpflichtet sowie ermächtigt, die in diesem Zusammenhang notwendigen Entscheidungen zu treffen und die entsprechenden Erledigungen zu genehmigen. Angelegenheiten, zu deren selbständiger Behandlung ein Bediensteter gemäß § 6a Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ermächtigt wurde, sind im Namen des verfahrensleitenden Mitglieds zu erledigen und „Für das Bundesamt “ zu unterfertigen. Das Weisungsrecht (Art. 20 Abs. 1 BV – G) der vorgesetzten Organe wird durch die verfügten Ermächtigungen zur selbständigen Behandlung bestimmter Gruppen von Angelegenheiten nicht berührt.
Verordnungen des BASG sind unter "gesetzliche Grundlagen" zu finden