Freiverkaufszertifikate (FSC)
Für den Export von CE-gekennzeichneten Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika außerhalb der Union kann ein Freiverkaufszertifikat (FSC - Free Sale Certificate) benötigt werden.
Bitte beachten:
- Freiverkaufszertifikate werden ausschließlich für Medizinprodukte und In vitro Diagnostika ausgestellt.
- Ein Freiverkaufszertifikat kann nur vom Hersteller bzw. vom europäischen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich beantragt werden.
- Die beantragten Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und CE-gekennzeichnet sein.
- Innerhalb des gemeinsamen Marktes sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte ohne behördlicher Bestätigung verkehrsfähig. Das heißt, es wird kein Freiverkaufszertifikat ausgestellt.
- Kopien von bereits ausgestellten Freiverkaufszertifikaten sind nicht möglich, eine erneute Beantragung ist erforderlich.
- Mit einem Antrag können ausschließlich Richtlinien-Produkte (RL 93/42/EWG, RL 98/79/EG, RL 90/385/EWG) ODER Verordnungs-Produkte (VO 2017/745, VO 2017/746) beantragt werden.
Beantragung - Vorgehensweise
- Schritt 1: Anleitung lesen
- Schritt 2: Unterlagen-Übersichtsliste befüllen bzw. aktualisieren
- Schritt 3: Produktliste (beantragte Produkte) in der Unterlagen-Übersichtsliste erstellen
- Schritt 4: Antragsformular ausfüllen
- Schritt 5: Antragsformular, Unterlagen-Übersichtsliste und Unterlagen senden an: fsc@basg.gv.at
Dokumente & Formulare
- Anleitung
- Unterlagen-Übersicht Richtlinien-Produkte
- Unterlagen-Übersicht Verordnungs-Produkte
- Unterlagen-Übersicht allgemeiner Laborbedarf
- Formular: Antrag Freiverkaufszertifikat
- Formular: Antrag Bestätigung allgemeiner Laborbedarf
Links
- Gebührenverordnung XIII
- Österreichisches Register für Medizinprodukte
- EUDAMED (Registrierung als Wirtschaftsakteur)
Rückfragehinweis
Letzte Änderung am:
05.12.2023