Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Datenbereitstellung www.basg.gv.at und Datenschnittstellen (Webservices)

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen stellt mit großer Sorgfalt Informationen zu Arzneispezialitäten, Verfahrensabschlüssen sowie Abstimmungen des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen auf dieser Webseite und per Datenschnittstellen zur Verfügung. 

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Sollten beispielsweise Widersprüche hinsichtlich der der Arzneispezialität beiliegenden Fach- bzw. Gebrauchsinformation und Informationen auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorliegen, gilt der Inhalt der jeweiligen Fach- bzw. Gebrauchsinformation.

Für rechtlich verbindliche Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt unter basg@basg.gv.at auf. 
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte, insbesondere wird keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, übernommen. 
Bei Nutzungsausfällen der Website, elektronischer Datenbereitstellungen und Datenschnittstellen wegen technischer oder organisatorischer Störungen bestehen keinerlei Ansprüche - gleich welcher Art - gegen das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. Sollten Sie die angebotenen Daten und Inhalte herunterladen, beziehen und weiterverwenden, so dürfen diese inhaltlich nicht verändert werden und die Weiterverwendung erfolgt auf eigenes Risiko.

Nutzung von Datenschnittstellen (Webservices)

Bei Nutzung einer Datenschnittstelle des BASG gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen als angenommen, eine weitere explizite Zustimmung ist nicht erforderlich.

Hinweis zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass das Arzneispezialitätenregister ausschließlich den Zulassungsstatus einer Arzneispezialität widerspiegelt; es hängt von weiteren Faktoren außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des BASG ab, ob die Arzneispezialität tatsächlich in Österreich vermarktet wird. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch unsere Informationen zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln.

Nutzungsbedingungen für eServices

Die Nutzungsbedingungen setzen sich aus der geltenden Einreichverordnung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen sowie den unten angeführten Bestimmungen zusammen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Antragsberechtigte nur eine einmalige Registrierung durchführen muss. Dies deshalb, da die Erstregistrierung als Benutzer eine so genannte 'Administratorberechtigung' beinhaltet. Um diese zu erlangen, ist eine Legitimation durch die Geschäftsführung, ein sogenannter Letter of Authorisation (LoA), erforderlich. Daneben ist noch ein aktuell gültiger Firmenbuchauszug (oder ein entsprechendes ausländisches Äquivalent) beizustellen.

Administratoren können weiteren Personen ihres Verantwortungsbereichs (Administrator-)Rechte einräumen, Änderungen an diesen Rechten vornehmen bzw. diese wieder entziehen. Die Anlage weiterer Benutzer erfolgt durch den Administrator. Der Administrator stimmt zu, dass zu diesem Zwecke seine Kontaktdaten weitergegeben werden. Sollten weiteren Benutzern durch den Administrator Rechte eingeräumt werden, so treffen auf diese so berechtigten Personen dieselben Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Benutzeridentifikation und das persönliche Passwort zu, wie auf den Administrator selbst.

Sollte eine bereits angelegte Organisation eine weitere Registrierung beantragen, so wird der Administrator der bereits angelegten Organisation informiert.

Die Benutzeridentifikation und das persönliches Passwort sind sorgfältig zu verwahren um unbefugte Zugriffe Dritter darauf zu verhindern.
Der Administrator wird über Änderungen der Nutzungsbestimmungen per E-Mail informiert.

Weitere Informationen zur Nutzung des Arzneispezialitätenregister und der BASG-Verlautbarungen

Aktualität der Daten im Arzneispezialitätenregister und bei BASG-Abstimmungen

Die Daten werden nächtlich aktualisiert und das Fertigstellungsdatum wird mit Tag und Uhrzeit im Register angegeben. Dokumente sind immer live abfragbar.

Abruf von Daten und Dokumenten

Um eine Beeinträchtigung von IT-Systemen zu vermeiden, kann es falls notwendig zu einer mengenmäßigen bzw. datenmäßigen Einschränkung der Daten- und Dokumentenaufrufe kommen. 

Download von Daten aus dem Arzneispezialitätenregister nach Excel

Der Dateinamen lautet: ASPRegister.xls .als HTM / HTML Format mit der Dateiendung .xls
Die Größe des gesamten Exports nach Excel beträgt in etwa 6 MB

Folgende Meldung wird beim Download angezeigt und ist systemabhängig:
"Microsoft Excel: "Sie versuchen eine Datei zu öffnen, 'ASPRegister.xml', deren Format von dem in der Dateierweiterung angegeben abweicht. Stellen Sie sicher, dass die Datei nicht beschädigt ist und aus einer vertrauenswürdigen Quelle stamm, bevor Sie die Datei öffnen.
Möchten Sie die Datei jetzt öffnen? (JA / NEIN / HILFE)."

Aufruf von Dokumenten aus dem Arzneispezilitätenregister

Es ist ein direkter Aufruf von Dokumenten möglich. Dazu muss die Zulassungsnummer und der Typ des Dokuments angegeben werden:
https://aspregister.basg.gv.at/document/servlet?action=show&zulnr=ZULASSUNGSNUMMER HIER EINGEBEN&type=DOKUMENTTYP HIER EINGEBEN

für Gebrauchsinformation: DOTC_GEBR_INFO
für Fachinformation: DOTC_FI_INFO
für Kennzeichnung: DOTC_KENNZ

Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Dokumenttypen verfügbar sind.

Beispiele für ABC Lokale Schmerz-Therapie Wärme-Creme 75

Gebrauchsinformation

Fachinformation

Barrierefreiheit von Dokumenten aus dem Arzneispezialitätenregister

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist gemäß § 27 Arzneimittelgesetz verpflichtet, Arzneispezialitäten, die über eine Zulassung, Registrierung bzw. Genehmigung zum Parallelimport verfügen, in das Arzneispezialitätenregister einzutragen. Das BASG übernimmt keine Verantwortung für die Barrierefreiheit der im Arzneispezialitätenregister gelisteten Dokumente, die barrierefreie Ausgestaltung dieser Dokumente obliegt dem Zulassungsinhaber.

Nutzungsbedingungen Datenbereitstellung am Österreichischen-Health-Terminologie-Browser

Für die Datenbereitstellung unter: https://termgit.elga.gv.at/ gelten folgende Nutzungshinweise:

HAFTUNG UND NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

Die AGES stellt mit großer Sorgfalt Informationen zu Arzneispezialitäten der  ELGA-Maßnahme "e-Medikation" (§ 16a GTelG 2012 idgF) und eImpfass zur Verfügung.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten beispielsweise Widersprüche hinsichtlich der der Arzneispezialität beiliegenden Fach- bzw. Gebrauchsinformation und den Informationen auf den Inhalten des Terminologieservers bestehen, gilt der Inhalt der jeweiligen Fach- bzw. Gebrauchsinformation. Bei Unterschieden zu Informationen des Warenverzeichnisses des Apothekerverlages gilt die Information des Warenverzeichnisses.

Teile der bereitgestellten Daten stammen aus Katalogen des Apothekerverlages, der EMA (European Medicines Agency, SPOR Services), bzw. des EDQM (European Directorate of the Quality of Medicines).
Die Weiterwendung dieser Daten unterliegen dem jeweiligen Copyright und Nutzungsbestimmungen dieser Anbieter.

Für EMA sind diese Bedingungen auf folgender Webseite der EMA unter ‚About RMS‘ zu finden: https://spor.ema.europa.eu/rmswi/.

Die AGES übernimmt keine Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
Sollten die angebotenen Daten und Inhalte heruntergeladen und weiterverwendet werden, so dürfen diese inhaltlich nicht verändert werden und die Weiterverwendung erfolgt auf eigenes Risiko.

Die AGES leistet keine Gewähr und übernimmt auch keine Haftung für eine gewisse Datenqualität extern bereitgestellter Inhalte, für die Beschaffenheit der erstellten Datensätze und/oder Codesysteme, sowie für die Verwertbarkeit und/oder Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten, sofern ihr dessen Mangelhaftigkeit trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflichten und der Anwendung technischer Standards nicht erkennbar waren, respektive sein konnten.

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