Arzneiwaren Ein- und Ausfuhr

Einfuhr und Verbringung von Arzneiwaren und Blutprodukten nach Österreich

Einfuhr und Verbringung von Arzneiwaren und Blutprodukten nach Österreich sind im österreichischen Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) geregelt. Der Geltungsbereich des Gesetzes ist über die europaweit einheitliche zolltarifliche Nomenklatur bestimmt und erfasst jene Waren durch Zolltarifnummern, die im Zolltarif unter den Begriffen ‚Arzneiware’ und ‚Blutprodukt’ angeführt sind. Zuständig für die Abwicklung von Anträgen und die Handhabung von Meldungen im Sinne des AWEG ist das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).

Amtsbestätigungen

Das BASG stellt auf Antrag Amtsbestätigungen für Arzneimittel für den Export in nicht-EWR-Länder aus. Kriterien und Prozess folgen dabei den Vorgaben der WHO (Certificate for a Pharmaceutical Product, CPP).

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