Amtssignatur
Gesicherte Veröffentlichung der BASG Bildmarke
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarken.
Gesetzliche Grundlage: E-Government-Gesetz - Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG)
Prüfung der elektronischen Amtssignatur
Die Echtheit der Amtssignatur kann unter „Signaturprüfung“ (https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html)
oder durch Vorlage beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (basg@basg.gv.at)
überprüft werden.