Amtssignatur

Gesicherte Veröffentlichung der BASG Bildmarke

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarken.

Gesetzliche Grundlage: E-Government-Gesetz - Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG)

 

Prüfung der elektronischen Amtssignatur

Die Echtheit der Amtssignatur kann unter „Signaturprüfung“ (https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html)

oder durch Vorlage beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (basg@basg.gv.at)

überprüft werden.

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