Barrierefreiheit - www.basg.gv.at
Was versteht man unter barrierefrei?
Die Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – mit und ohne Behinderung – die uneingeschränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täglichen Leben. Nach dem Behindertengleichstellungsrecht ist dies der Fall, wenn die Nutzung in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist.
Produkte sollten grundsätzlich für alle Nutzerinnen und Nutzer ohne zusätzliche Anpassungen verwendbar sein. Dies entspricht dem Gedanken von "Design For All".
Barrierefreie Kommunikation ermöglicht allen Menschen die vollständige Nutzung von digitalen Medien wie auch TV-Inhalten, Internetseiten und Internetangeboten.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Es wird dabei auf die Richtlinie WCAG 2.1 des WAI / W3C Rücksicht genommen.
Verweise:
BM für Digitalisierung: Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Digitalisierung/Digitales-Oesterreich/Barrierefreies-Web%E2%80%93Internet-Zugang-f%C3%BCr-alle.html
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (nur auf Deutsch verfügbar)
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
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