Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen bezieht

Aufgrund der VERORDNUNG (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 über „Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union" ergibt sich für Nutzer genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, unter anderem die Verpflichtung zu prüfen, ob der Zugang zu den genetischen Ressourcen im Einklang mit den geltenden Gesetzen oder sonstigen rechtlichen Anforderungen erfolgt („Sorgfaltspflicht“) und ob entstehende Vorteile ausgewogen, gerecht und zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen aufgeteilt werden müssen.

Das BASG verweist in diesem Zusammenhang auf die nachfolgend bereitgestellten Dokumente:

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