Amtsbestätigung (CPP)
Amtsbestätigung über eine Arzneispezialität
Wir ersuchen Sie bei der Beantragung von Amtsbestätigungen (Certificate of a Pharmaceutical Product CPPs) um folgende Vorgangsweise:
- Stellen Sie Ihren Antrag über das „Online Service“ auf der Homepage
- Beachten Sie die Angaben des Leitfadens
- Schließen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Dokumente und Informationen an
Sollten Anträge nicht entsprechend den Vorgaben des Leitfadens eingereicht werden können, können Anträge weiterhin per E-Mail eingereicht werden. In diesem Fall sind die Vorgaben für das bisherige Verfahren einzuhalten.
- Übermitteln Sie uns bitte nur einen Antrag pro E-Mail
- Verwenden Sie nur das unten angeführten Antragsformblatt. (Auf der Homepage Amtsbestätigung CPP zu finden)
- Schreiben Sie spezielle Informationen (wie z. B. welche Dokumente an das CPP angehängt werden sollen, dass das CPP persönlich abgeholt wird usw.) nicht in den E-Mail-Text, sondern ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abschnitt auf dem Antragsformblatt (Anmerkungen)
- Bitte übermitteln Sie uns sämtliche Unterlagen (Antragsformblatt, Anhänge zum CPP und ggf. Angaben zum Hersteller) in einem Dokument
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur über eine Einreichmöglichkeit zu stellen sind!
- 26.04.2024