Gebührentarif

Gebührentarife - die konsolidierten Versionen

Im Anschluss sind sämtliche konsolidierte Versionen des Gebührentarifs seit 2000 angeführt.

Um sicher zu gehen, dass Sie den zum Antragszeitpunkt geltenden Gebührentarif verwenden, vergleichen Sie den Inhalt bitte mit den Kundmachungen der Verordnungsänderungen in den "Amtlichen Nachrichten" des BASG.

Kontonummer

BAWAG P.S.K. AG
IBAN: AT59 6000 0000 9605 1496
BIC: BAWAATWW
DVR: 2112611

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bemessung der Gebühr jene Gebührenverordnung
zur Anwendung gelangt, die am Tag der Antragstellung gültig war/ist.

BASG-Tarif Gültig ab dem 01.01.2024

  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2024 beim BASG eingegangen sind.
    19.12.2023

Archiv der Gebührentarife

  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 24.01.2013 bis einschließlich 03.08.2013 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 08.11.2012 bis einschließlich 23.01.2013 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 28.11.2011 bis einschließlich 07.11.2012 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 02.01.2010 bis einschließlich 27.11.2011 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 26.03.2009 bis einschließlich 01.01.2010 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 03.11.2008 bis einschließlich 25.03.2009 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 15.01.2007 bis einschließlich 02.11.2008 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 20.01.2006 bis einschließlich 14.01.2007 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.04.2000 bis einschließlich 19.01.2006 beim Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingegangen sind.
    10.03.2021
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