Novel-Corona Virus (2019-nCoV)
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass eine mögliche Übertragung des 2019-nCoV durch Substanzen humanen Ursprungs (Blut – sowie Blutbestandteile, Zellen, Gewebe, Organe) nicht ausgeschlossen werden kann. Es wird empfohlen, Blut- bzw. Gewebespender welche möglicherweise Kontakt mit einer erkrankten Person hatten, für 21 Tage von der Spende zu sperren. Gleiches gilt für potentielle Spender, welche aus Wuhan, China zurückgekehrt sind. Blut- bzw. Gewebespender, welche eine bestätigte 2019-nCoV Infektion aufweisen, sollten für mindestens 28 Tage nach Abklingen der Symptome und Abschluss der Therapie als Spender zurückgestellt werden.
Um entsprechende Beachtung in den Anamnesegesprächen und Spenderselektionen wird daher gebeten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Dieses Schreiben entspricht dem aktuellen Informationsstand des BASG. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie im Rapid Risk Assessment (RRA) der ECDC.