Blutsicherheit, Spendekriterien und Blutversorgung bei COVID-19-Pandemie
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Blutgruppenserologie und Transfusionmedizin, Regenerative Medizin und Immungenetik folgende Information mitgeteilt:
1. Entsprechend den Erfahrungen früherer Corona-Epidemien (SARS und MERS) sowie aus virologischer Sicht im Zusammenhang mit respiratorischen Virusinfektionen gibt es keine Hinweise darauf, dass COVID-19 über Bluttransfusionen verbreitet werden könnte. Bislang wurde weltweit auch noch keine Übertragung des CoV-2 durch Blutkomponenten beobachtet.
CoV-2 ist jedoch ein neuer Erreger und kann im Vergleich zu anderen Atemwegsviren anders verlaufen. Eine laufende Überprüfung der aktuellen Evidenzen bezüglich möglicher Übertragbarkeit durch Blutkomponenten ist angezeigt. Es sollte grundsätzlich das Vorsorgeprinzip bei den Blutspendediensten gelten.
2. Es ist zu erwarten, dass die aktuellen Auswahlkriterien und Spenderrückstellungen, die von Blutspendeeinrichtungen im Zusammenhang mit respiratorischen Symptomen, Krankheitsgefühl oder Fieber durchgeführt werden, symptomatische Spender mit COVID-19 daran hindern, Blut zu spenden.
3. Solange die Aufrechterhaltung der Blutversorgung gesichert ist, werden die Einrichtungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des ECDC und der Europäischen Kommission Spenderrückstellungen von Personen mit potentiell erhöhtem Risiko durchführen:
- Rückkehrer aus Ländern oder Gebieten mit anhaltender Übertragung bzw. unkontrollierter Mensch zu Mensch Ausbreitung von CoV-2 (Reisewarnungen des BMEIA)
- Personen nach Kontakt mit einem bestätigten COVID-19 Erkrankungsfall sowie
- SARS-Cov-2 Infizierte nach Abklingen von Krankheitssymptomen bzw. asymptomatische Infizierte nach Diagnosestellung
sind für mindestens 14 Tage (ECDC) zurückzustellen.
Für Österreich selbst erfolgt die Einteilung in Risikogebiete folgendermaßen:
- Risikogebiet ist eine Region mit fortgesetzter Übertragung von Mensch zu Mensch (siehe dazu die Informationen des Sozialministeriums)
- Die Eingrenzung des Risikogebiets erfolgt anhand der aktuellen Infektionszahlen:
- Wenn klar begrenzt auf eine Gemeinde: Gemeindegebiet.
- Wenn Clusterbildung: Mehrere angrenzende Gemeindegebiete.
- Wenn in einem Bezirk nicht mehr klar zuordenbar: der gesamte Bezirk (siehe dazu die Informationen des Gesundheitsministeriums)
- In diesen Risikogebieten werden keine Blutspendeaktionen durchgeführt.
- Sobald das gesamte Bundesland Risikogebiet bzw. im Falle einer Pandemie mit unkontrollierter Ausbreitung von SARS-CoV-2 im eigenen Versorgungsgebiet, ist nach der uns vorliegenden derzeitigen wissenschaftlichen Evidenz die Gefährdung der Verfügbarkeit von Spendern, Mitarbeitern und Materialien von größerer Bedeutung als die durch Blut übertragenen Risiken von COVID-19. Es werden dann weiter Blutspendeaktionen durchgeführt, allerdings unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen entsprechend SOP: „Durchführung von mobilen Blutspendeaktionen des Blutspendedienstes unter Pandemiebedingungen“.
Derzeit gibt es keine Hinweise, dass strengere Kriterien für die Spenderauswahl erforderlich sind. Darüber hinaus sind Hygienemaßnahmen in Blutspendeeinrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Einklang mit den nationalen Richtlinien zur Infektionskontrolle von großer Bedeutung.
4. Die COVID-19-Situation sollte anhand der Websites des ECDC und der Europäischen Kommission regelmäßig verfolgt werden. Im Falle einer Pandemie mit unkontrollierter Ausbreitung von CoV-2 im eigenen Versorgungsgebiet, ist nach der derzeitigen wissenschaftlichen Evidenz die Gefährdung der Verfügbarkeit von Spendern, Mitarbeitern und Materialien von größerer Bedeutung als die durch Blut übertragenen Risiken von COVID-19. Es ist daher wichtig, dass die Blutspendeeinrichtungen Notfallpläne zur direkten Umsetzung bereithalten.
5. Alle Maßnahmen müssen stets risikoadaptiert, unter sorgfältiger Abwägung von Risiko und Aufrechterhaltung einer basalen Versorgungssicherheit getroffen werden. Falls aufgrund der COVID-19-Epidemie die Blutversorgung nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, sollte das Vorsorgeprinzip überprüft und alternative Schritte zur Gewährleistung der Blutversorgung in Betracht gezogen werden.
Dieses Schreiben entspricht dem aktuellen Informationsstand des BASG. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.