Was bedeutet das schwarze Dreieck?
Die Europäische Union hat eine neue Kennzeichnung für Arzneimittel eingeführt, die besonders engmaschig überwacht werden.
Diese Arzneimittel sind in der Packungsbeilage durch ein auf der Spitze stehendes, schwarzes Dreieck ▼ gekennzeichnet mit dem Hinweis: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.“
Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) hat auf ihrer Webseite auch deutschsprachige Informationen für Patienten und deren Angehörige veröffentlicht, in Form eines Informationsblattes sowie eines Videos.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf einer allgemeinen Informationsseite der EMA zu Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung.
Weitere Informationen:
Rückfragen:
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Dr. Petra Wiesinger
E-Mail: petra.wiesinger@ages.at