Vorlagen und Benutzerleitfaden zur Erstellung barrierefreier Gebrauchsinformationen
Wie am 29.06.2018 veröffentlicht wurde das BASG im Rahmen des Schlichtungsverfahrens verpflichtet, die Inhaber österreichischer Zulassungen, Registrierungen bzw. Genehmigungen zum Parallelimport aufzufordern, ihre Gebrauchsinformationen gemäß dem Standard PDF-UA bis spätestens 31.12.2020 barrierefrei bereitzustellen
(https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/aufforderung-zur-barrierefreien-bereitstellung-von-gebrauchsinformationen-1249/).
Bitte finden Sie entsprechende Vorlagen und einen Benutzerleitfaden unter https://www.basg.gv.at/arzneimittel/gebrauchsinformation-barrierefrei/.