Vorlagen und Benutzerleitfaden zur Erstellung barrierefreier Gebrauchsinformationen

Kurzmeldungen | 31.08.2018

Wie am 29.06.2018 veröffentlicht wurde das BASG im Rahmen des Schlichtungsverfahrens verpflichtet, die Inhaber österreichischer Zulassungen, Registrierungen bzw. Genehmigungen zum Parallelimport aufzufordern, ihre Gebrauchsinformationen gemäß dem Standard PDF-UA bis spätestens 31.12.2020 barrierefrei bereitzustellen

(https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/aufforderung-zur-barrierefreien-bereitstellung-von-gebrauchsinformationen-1249/).

Bitte finden Sie entsprechende Vorlagen und einen Benutzerleitfaden unter https://www.basg.gv.at/arzneimittel/gebrauchsinformation-barrierefrei/.