Standards für Zytostatika
Bei den „Standards für das Gebrauchsfertigmachen, die Applikation und die
Entsorgung von Zytostatika“ handelt sich um Qualitätsstandards gem. § 2 Z 12
Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG). Diese Standards betreffen Einrichtungen des Gesundheitswesens und fassen die wesentlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Personenschutzes und zur Gewährleistung einer einwandfreien Arzneimittelqualität zusammen.
Der Erlass des BMG vom 13.02.1990 (BKA-GZ: 61.405/83-VI/A/14/90)
betreffend Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Zytostatika wurde außer Kraft gesetzt.
Weitere Informationen:
Erlass
Rückfragen:
AGES PharmMed
MMMag. Bernd Unterkofler, MBA
E-Mail: bernd.unterkofler@ages.at