Melphalan
„Koanaa Healthcare GmbH“ hat ihre belieferten Kundinnen und Kunden mit Schreiben vom 10.08.2017 informiert, dass die weitere Inverkehrbringung von „Melphalan Koanaa 50 mg i.v. Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung oder Infusionslösung“ gestoppt und ein Rückruf ausgeführt wird.
Seitens des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) besteht der dringende Verdacht der Arzneimittelfälschung im Sinne des § 1 Abs 25 Z 2 Arzneimittelgesetz idgF. 1, da das oben angeführte Arzneimittel durch die Firma „Koanaa Healthcare GmbH“ mit augenscheinlich österreichischer Aufmachung und Gebrauchsinformation in Verkehr gebracht wurde, aber über keine aufrechte Zulassung in Österreich verfügt.
Der Vollständigkeit halber wird zusätzlich angemerkt, dass seitens des BASG als zuständige Behörde auch keine Einfuhrbewilligunggemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz idgF. für betreffendes Arzneimittel ausgestellt wurde.
Arzneispezialitäten | Melphalan Koanaa 50 mg i.v. Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung oder Infusionslösung |
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Zulassungsnummer(n) | keine |
ZulassungsinhaberIn | Inverkehrbringer: Koanaa Healthcare GmbH |
Chargennummer(n) | Alle Chargen |
Risikoklasse | 1 |
Geschäftszahl BASG | INS-640.001-2218 |