Lieferunterbrechungen von Medizinprodukten melden

| 02.01.2025

Wenn ein Hersteller erwartet, dass es zu Lieferunterbrechungen eines Medizinprodukts kommt, muss er dies an die zuständige Behörde gemäß Artikel 10a Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) melden.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/medizinprodukte/hersteller

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