Lieferunterbrechungen von Medizinprodukten melden
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02.01.2025
Wenn ein Hersteller erwartet, dass es zu Lieferunterbrechungen eines Medizinprodukts kommt, muss er dies an die zuständige Behörde gemäß Artikel 10a Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) melden.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/medizinprodukte/hersteller
Rückfragehinweis
Letzte Änderung:
02.01.2025