Informationen bezüglich des nicht zugelassenen Arzneimittels „Reniale“

Sicherheitsinformation | Kurzmeldungen | 30.05.2014

Für das Produkt Reniale, welches laut Hersteller zur Behandlung von Patienten nach Entfernung von Nierenkrebs ausgelobt ist, wurde durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen am 24.01.2014 eine Herstellbewilligung erteilt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erlaubt sich in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es sich bei dieser Bewilligung nicht um die behördliche Zulassung des Produktes handelt.

Weiters distanziert das BASG sich von den Aussagen auf der Homepage des Herstellers VACCENTIS AG, wonach das Produkt „…die erste Wahl der Behandlung nach Entfernung des Nierenzellkarzinoms dar(stellt)…“, „…Es die Entwicklung neuer Metastasen nach Entfernung der Niere oder von Teilen der Niere verhindern kann und sich durch eine im Allgemeinen sehr gute Verträglichkeit hervorhebt…“, sowie dass  „…Reniale aktuell weltweit das einzige Medikament mit umfassender Dokumentation der Erfolgsgeschichte (ist)…

Diese Aussagen sind aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen nicht ausreichend belegt und wurden, mangels einer Zulassung des Produktes, nie behördlich überprüft.

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