Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11.10.2011 überarbeitete Vorschläge zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG. Inhalt dieser Vorschläge ist die Klarstellung, in welcher Form Unternehmen die Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren dürfen.
Das steigende Interesse der Patienten an ihrer Behandlung und den verschriebenen Arzneimitteln ging mit einem rasanten Anstieg der Möglichkeiten einher, sich diese Informationen aus verschiedensten Quellen zu beschaffen. Bei der Vielzahl an möglichen Informationsquellen kann es oft schwierig zu beurteilen sein, welche dieser Arzneimittelinformationen zuverlässig sind.
Insbesondere bei Informationsquellen im Internet soll dafür gesorgt werden, dass die Arzneimittelinformationen, zutreffend, unmissverständlich und auf dem neuesten Stand sind.
Mit den von der Europäischen Kommission präsentierten Vorschlägen wird das geltende Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufrechterhalten.
Vorschriften:
- Bestimmte Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zulässig sein, beispielsweise Informationen auf dem Etikett und der Packungsbeilage, Informationen über Preise und klinische Versuche sowie Gebrauchsanweisungen.
- Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen nur über begrenzte Kommunikationskanäle zulässig sein, beispielsweise Informationen über registrierte Websites oder gedruckte Informationen, die für die Öffentlichkeit auf Anfrage erhältlich sind. Eine Veröffentlichung in allgemeinen Printmedien wird nicht erlaubt.
- Die Informationen müssen anerkannte Qualitätskriterien erfüllen. Sie müssen zum Beispiel neutral sein, den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten entsprechen, auf Fakten basieren, sachlich richtig und verständlich sein, und sie dürfen nicht irreführend sein.
- Grundsätzlich müssen Informationen, die nicht zuvor schon genehmigt wurden, vor ihrer Bereitstellung von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Diese Vorschläge werden nun sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat erörtert.
Weitere Informationen:
Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004
Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG