Freigabe der vorübergehend gesperrten Impfstoff-Charge
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) informiert, dass die vorübergehend gesperrte Charge ABV 5300 des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca wieder freigegeben ist und verimpft werden kann.
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat in ihrem Bericht vom 18.03.2021 bestätigt, dass es keine Hinweise auf ein Problem im Zusammenhang mit bestimmten Chargen des Impfstoffs von AstraZeneca oder mit bestimmten Produktionsstätten gibt. Die Untersuchungen des Zulassungsinhabers AstraZeneca haben die Qualität der Charge bestätigt und auch die nochmalige Analyse durch das behördliche Arzneimittelkontrolllabor zeigt dasselbe Ergebnis.