Erstellung Barrierefreier Texte

Kurzmeldungen | 29.09.2020

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurde im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 14 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, die Inhaber österreichischer Zulassungen, Registrierungen bzw. Genehmigungen zum Parallelimport aufzufordern, ihre Gebrauchsinformationen gemäß dem Standard PDF/UA bis spätestens 31.12.2020 barrierefrei bereitzustellen.

Bitte beachten Sie, dass spätestens am 31.12.2020 alle am Arzneispezialitätenregister veröffentlichten Gebrauchsinformationen barrierefrei sein müssen. Konkrete Anleitungen, wie barrierefreie Texte übermittelt werden können, finden Sie in den unten verlinkten FAQs 1a, 1b und 2.

Bislang wurde erst ein Teil aller Gebrauchsinformationen als barrierefrei deklariert und auch von dieser Anzahl entsprach in etwa nur die Hälfte den Anforderungen an barrierefreie Texte gemäß PAC3.

Zulassungsinhaber werden daher dringend aufgerufen entsprechende Texte zu übermitteln und geeignete Konvertierungsprogramme zur Erstellung von PDF/UAs zu verwenden.

Und bitte beherzigen Sie „einmal barrierefrei = immer barrierefrei“

Verweise

Weitere Informationen bzw FAQs finden Sie unter

https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/zulassung-life-cycle/zulassungsverfahren/gebrauchsinformation-barrierefrei

https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/zulassung-life-cycle/faq-zulassung-life-cycle/gebrauchsinformation-barrierefrei

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