Auslaufende Arzneimittel

Kurzmeldungen | 23.10.2012

Sofern Zulassungsinhaber nicht von der gesetzlichen Bestimmung (§ 94 c (10) Arzneimittelgesetz) Gebrauch gemacht und bis 30.06.2012 der AGES Medizinmarktaufsicht die erforderlichen Verlängerungsunterlagen für ein bestimmtes Arzneimittel vorgelegt haben, kann dieses Produkt nur mehr bis 31.12.2012 in Verkehr gebracht werden. Ab Jänner 2013 sind diese Produkte nicht mehr am Markt verfügbar.

 

Beigeschlossen ist jene Liste von Arzneimitteln, die mit Juli 2012 am österreichischen Markt verfügbar waren und ab 01.01.2013 in Österreich nicht mehr angeboten werden. Diese Arzneispezialitäten verschwinden nicht aus sicherheitsrelevanten Gründen, sondern aufgrund der Tatsache, dass die Therapien durch stete Forschung und Fortschritt immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.


Diese Maßnahme sorgt dafür, dass österreichische Patienten ausschließlich mit den bestgeprüften Arzneimitteln versorgt werden und die Therapie ihrer Krankheiten dem aktuellen Stand des Wissens entspricht. Zum Ersatz eines Altproduktes gibt es in der Regel ausreichend Alternativpräparate. Auskunft darüber kann der behandelnde Arzt oder Apotheker erteilen.

 

Rückfragen:

Institut Zulassung & Lifecycle Management

DI Dr. Christa Wirthumer-Hoche

E-Mail: lcm@ages.at