Änderungen im Deklarationsverfahren zur Medizinprodukteabgabe 2018
Das Prozedere zur Abgabenerklärung für das Jahr 2018 wird sich mit 01.01.2019 grundlegend ändern. Ab diesem Datum muss die Selbstdeklaration über das Webformular beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen elektronisch eingereicht und verarbeitet werden.
Die in den letzten Jahren verwendeten PDF-Formulare wird es für die Abgabenerklärung 2018 nicht mehr geben.
Sie erhalten Ende Dezember/Anfang Jänner einen RsB-Brief vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mit dem Sie Ihre Zugangsdaten zum Webformular zugeschickt bekommen.
Bitte deklarieren Sie sich erst, wenn Sie dieses Informationsschreiben erhalten haben.
Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte per eMail an medizinprodukteabgabe@basg.gv.at