Registrierung von Versandapotheken startet
Situation in Österreich
Ab 25. Juni 2015 wird der Fernabsatz von in Österreich zugelassenen, rezeptfreien Arzneispezialitäten ermöglicht. Interessierte heimische, öffentliche Apotheken können sich ab sofort dafür registrieren.
nähere Informationen: www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken/
- Anforderungen
Um zum Versandhandel berechtigt zu sein, müssen heimische, öffentliche Apotheken gemäß § 59a Arzneimittelgesetz zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft.
Jede öffentliche Apotheke, die diesen Service anbieten möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mittels einer Registrierung zu melden.
- Registrierung
Eine Registrierung zum Versandhandel ist für österreichische, öffentliche Apotheken ab sofort hier möglich:
Registrierung Versandapotheken
Nach erfolgter Registrierung nimmt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Apotheke in eine Liste der genehmigten Versandapotheken auf und bestätigt damit, dass alle darin angeführten Apotheken die gesetzlichen Voraussetzungen zum Abgeben von Arzneispezialitäten durch Fernabsatz erfüllen.
Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken
Rückfragen (fachlich):
Dr. Christoph Baumgärtel, Tel.: 050555/36004
E-Mail: christoph.baumgaertel@ages.at