Warnung vor Chlordioxidlösungen (MMS, CDS, CDL)
Chlordioxidlösungen haben keine Wirkung gegen COVID-19 und es besteht ein begründeter Verdacht auf schädliche Wirkungen.
Was ist MMS, was ist der Unterschied zwischen MMS und CDL (engl. CDS)?
Chlordioxidlösungen werden als zu aktivierendes 2-Komponentenmittel (MMS) oder als bereits aktivierte gebrauchsfertige Lösung (CDL bzw. CDS, Chlordioxidlösung bzw. Chlorine dioxide solution) verkauft.
Bei MMS (Miracle Mineral Solution bzw. Master Mineral Solution) handelt es sich um eine Natriumchloritlösung (NaClO2), die mit unterschiedlichen Säuren „aktiviert“ werden kann, damit die Chlorverbindung freigesetzt wird.
Diese Chlorverbindung ist sowohl bei MMS als auch bei CDL/CDS gasförmiges Chlordioxid (ClO2), welches ätzend wirkt und Vergiftungssymptome hervorrufen kann.
Studien zu Chlordioxidlösungen
In alternativmedizinischen Kreisen werden, fälschlicherweise als „Studien“ bezeichnete, Artikel veröffentlicht, die eine arzneiliche Wirkung von Chlordioxidlösungen belegen sollen. Das BASG hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Kenntnis von wissenschaftlichen Daten, die eine positive Wirkung von Chlordioxid bestätigen.
Stattdessen gibt es jedoch zunehmend negative Berichte durch Personen die MMS bzw. CDL/CDS eingenommen haben und danach über gesundheitliche Beschwerden und Nebenwirkungen berichten.
Situation auf EU Ebene und in Österreich
Mehrere europäische Arzneimittelbehörden warnen wiederholt vor der Anwendung von Chlordioxid-Produkten, da der begründete Verdacht besteht, dass diese auch bei Gebrauch laut Hersteller bzw. Anbieter eine schädliche Wirkung verursachen. Für die zunehmende (gesetzwidrige) Anpreisung und Bewerbung dieser Produkte für eine angebliche Heilung von Krebs, Malaria, AIDS, Autismus, Hepatitis, vielen weiteren schwerwiegenden Erkrankungen und zuletzt sogar COVID-19 gibt es derzeit keinerlei wissenschaftliche Grundlage.
Produkte, welche die angeführte, behauptete Wirkung von MMS bzw. CDL/CDS erzielen könnten, sind per Definition Arzneimittel und dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn deren Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen von klinischen Prüfungen belegt und in einem behördlichen Zulassungsverfahren bestätigt worden sind.
Für die hier angeführten Chlordioxid-Produkte liegen keinerlei derartige Daten vor. Folglich ist die klinische Wirksamkeit und somit auch die Sicherheit nicht erwiesen und es gibt keine aufrechte Zulassung als Arzneimittel. Für die genannten Produkte bestehen schwere Sicherheitsbedenken.
Bei Verdacht einer Vergiftung berät die Vergiftungsinformationszentrale unter der Notrufnummer: +43 1 406 43 43.
Sollten Sie Hinweise bezüglich dieser oder ähnlicher, möglicherweise illegaler Produkte haben, melden Sie diese bitte direkt an die für die Illegalitätsbekämpfung zuständige Stelle (Fachgruppe Enforcement) des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter enforcement@basg.gv.at.
Aktuelle Warnungen anderer Behörden:
Swissmedic: https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/medicrime/news/warnings/warnung_mms.html
Ministero della Salute: http://www.salute.gov.it/portale/news/p3_2_1_1_1.jsp?lingua=italiano&menu=notizie&p=dalministero&id=3817
Frühere Warnungen der österreichischen und deutschen Behörden:
https://www.basg.gv.at/warnung-vor-miracle-mineral-supplement-mms
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/pm3-2015.html
Rückfragen (fachlich):
Dr. Christoph Baumgärtel, Tel.: +43 505 55-36004
E-Mail: christoph.baumgaertel@ages.at
Rückfragen (für Medien):
Kommunikationsmanagement, Tel.: +43 505 55-25000
E-Mail: presse-basg@basg.gv.at