Plasma- und ThrombozytenspenderInnen
In § 4 Abs 3 Z 1 Blutspenderverordnung*) wird derzeit bei der Plasmapheresespende für beide Geschlechter ein Hämoglobinwert von 12 g/dL (bzw. 120 g/L) gefordert, für die Thrombozytenspende sind keine Grenzwerte angegeben. Dieser Wert stellt für Männer eine abklärungsbedürftige Anämie dar. Durch das Vorliegen eines untersuchungswürdigen Symptoms können damit die Spenderkriterien nicht erfüllt werden.
Auf Erlass des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind demzufolge ab sofort geschlechtsspezifische Hämoglobinwerte als Freigabekriterium zur Plasma- bzw. Thrombozytenspende umzusetzen:
- für Frauen ≥ 125 g/L
- für Männer ≥ 135 g/L
Die Hämoglobinbestimmung ist vor bzw. innerhalb von 15 Minuten nach Beginn der Apherese (Plasmapherese und Thrombozytapherese) durchzuführen.
*) Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen BGBl. II Nr. 100/1999, Änderung idF: BGBl. II Nr. 188/2005 [CELEX-Nr.: 32002L0098, 32004L0033], BGBl. II Nr. 217/2008.
Rückfragen:
Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz
Mag. Andreas Krassnigg
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