Potenzmittel aus dem Internet

Illegalitäten | 24.04.2018

Einkaufen im Internet bietet neben scheinbar unbegrenzten Auswahlmöglichkeiten und komfortabler Zeitersparnis vor allem eines: Anonymität. Insbesondere „sensible“ Waren, wie etwa Potenzmittel oder Lifestyle-Produkte, werden häufig über Internethändler bezogen. So entgeht man vermeintlich peinlichen Momenten beim Arzt oder in der Apotheke. Oft wird dabei aber (unwissentlich) die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Die Gefahr für die Gesundheit ist nicht kalkulierbar.

Lösung Internetversand?

Potenzmittel bzw. Erektionsförderer enthalten als Wirkstoffe sogenannte Phosphodiesterase 5- (PDE-5)-Hemmer, welche den gesamten menschlichen Kreislauf beeinflussen. Daher unterliegen solche Produkte in Österreich der Zulassungs- und der Rezeptpflicht. Dies bedeutet, dass lediglich zugelassene Präparate an Inhaber eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden dürfen. Die Abgabe muss in einer österreichischen Apotheke erfolgen, da der Fernabsatz von rezeptpflichtigen Präparaten in Österreich nicht erlaubt ist. So soll zweierlei sichergestellt werden: Erstens, dass Präparate mit potenziell starken Nebenwirkungen nicht ohne vorherige ärztliche Beratung eingenommen werden. Und zweitens, dass lediglich Originalpräparate aus der legalen Vertriebskette zu den Anwendern gelangen.

Speziell bei sexuellen Problemen wird der Besuch beim Arzt oder in der Apotheke oft als unangenehm oder peinlich empfunden. Um dies zu umgehen, wenden sich Menschen an das Internet: „Dr. Google“ ist schnell mit einer Diagnose und den passenden Produkten zur Hand. Alles passiert anonym, ohne Rezept und scheinbar ohne erkennbares Risiko. Neben den bekannten marktführenden „Originalpräparaten“ wird auch eine Bandbreite an alternativen, „rein pflanzlichen“ Produkten angeboten; und das alles zu unschlagbar günstigen Preisen. Zu gut um wahr zu sein?

Fragliche Zusammensetzung

Analysen des staatlichen Arzneimittellabors (Official Medicines Control Laboratory der AGES, OMCL) ergaben, dass der Großteil der über das Internet bezogenen Potenzmittel nicht das enthält, was sie laut Bewerbung versprechen (lesen Sie dazu mehr). Bei vermeintlich „rein pflanzlichen“ Präparaten ergaben die Analysen, dass diese Produkte meist einen oder mehrere Wirkstoffe enthielten, welche nicht auf der Verpackung angeführt waren. Bei günstig online erworbenen „Originalpräparaten“ stellte das OMCL häufig abweichende Wirkstoffkonzentrationen fest. Die Bandbreite reichte von keinem bis zu unzulässigen Mengen an Wirkstoff. Es handelte sich in solchen Fällen immer um Arzneimittelfälschungen, welche jedoch das Original rein optisch so gut imitierten, dass der Unterschied für den normalen Verbraucher nicht ersichtlich war (siehe Abbildungen).

Zudem werden bei illegalen Erektionsförderern in den Analysen oft neuartige synthetische Wirkstoffe vom Typ der PDE-5-Hemmer identifiziert. Diese sind (noch) nicht in Studien geprüft, weshalb ihr (Neben-)Wirkungsprofil gänzlich unbekannt ist. Des Weiteren konnten bei diversen Arzneimittelfälschungen, welche über das Internet bezogen wurden, Verunreinigungen, wie unzulässige Arzneimittelwirkstoffe, Abflussreiniger oder sogar Rattenkot, festgestellt werden. Auf solche Art verunreinigte Produkte sind generell als gefährlich einzustufen.

Gefährdungspotenzial

Aus den bereits genannten Gründen bergen Potenzmittel aus dem Internet unbekannte Gefahren, die der Verbraucher im Regelfall nicht abschätzen kann. So können Verunreinigungen oder neue bzw. unbekannte Wirkstoffkombinationen die Wirkung eines Präparats in unvorhersehbarer Weise beeinflussen und sogar gesundheitsschädigend sein. Dasselbe gilt für die Über- oder Falschdosierung von bekannten PDE-5-Hemmern oder neue, noch unerforschte chemische Abkömmlinge dieser Wirkstoffgruppe. Speziell bei regelmäßiger Einnahme anderer Medikamente, sollte vor dem Gebrauch von Potenzmitteln unbedingt ein Arzt befragt werden, um schädliche Wechselwirkungen mit deren Wirkstoffen auszuschließen.

Sehr tückisch können in diesem Zusammenhang die als „rein pflanzlich“ beworbenen Potenzmittel sein, welche trotz gegenteiliger Auslobung Wirkstoffe enthalten. Diese erscheinen für Personen attraktiv, die aufgrund von Vorerkrankungen etc. keine PDE-5-Hemmer einnehmen dürfen. Gerade in diesen Fällen sind ernsthafte oder kritische Nebenwirkungen sehr wahrscheinlich.

„Empfehlung“ durch den Arzt

Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurden im Zusammen-hang mit der Beschaffung von Arzneimitteln bei illegalen internetbasierten Arzneimittelhändlern folgende Sachverhalte bekannt:

  • Käufer von Potenzmitteln gaben bei Vernehmungen an, die betreffenden Produkte auf Anraten ihres Arztes im Internet bestellt zu haben oder diese illegale Internetware vor der selbst getätigten Bestellung sogar von ihrem Arzt direkt bezogen zu haben.
  • Im Zuge von Verwaltungsstrafverfahren, welche der Bezug rezeptpflichtiger Arzneimittel aus dem Internet nach sich zieht, wurden dem Bundesamt Bestätigungen von behandelnden Ärzten vorgelegt, dass der Beschuldigte die betreffenden Arzneimittel unbedingt benötige.

 Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen stellt dazu klar:

  • Eine nachträgliche ärztliche Empfehlung oder Bestätigung ist keinesfalls strafbefreiend.
  • Ärzte, die Rezepte oder Bestätigungen für in Österreich nicht zugelassene Arzneispezialitäten ausstellen, machen sich können sich einer Verwaltungsübertretung (mit-)schuldig machen.
  • Die Beschaffung von rezeptpflichtigen Arzneispezialitäten im Internet ist in Österreich grundsätzlich unzulässig. Bietet eine Internetapotheke rezept-pflichtige Arzneispezialitäten an, können Sie davon ausgehen, dass es sich nicht um eine legale Apotheke handelt.
  • Die Beschaffung von Arzneimitteln bei illegalen internetbasierten Arzneimittelhändlern ist Selbstgefährdung. Weder ist ein verlässlicher Wirkstoffgehalt sichergestellt, noch können gesundheitsgefährdende Verunreinigungen oder Rückstände ausgeschlossen werden.

Wie schützt man sich?

Diverse Seiten im Internet bieten erektionsfördernde Mittel zu günstigen Preisen an, die auch noch ohne ärztliche Verschreibung bezogen werden können. Viele dieser Seiten gleichen sich in ihrem Aufbau: In einer Seitenleiste sind alle erhältlichen Produkte aufgelistet. Meist beschränkt sich das Angebot auf die „lukrativen“ Produktgruppen der Potenz-, Schmerz- und Schlafmittel. Häufig sind Rechtschreib- und Grammatikfehler unübersehbar. Ein Impressum fehlt im Regelfall. Häufig bezeichnen die Betreiber solch eines Internetauftritts diesen als „Online-Apotheke“, um beim Verbraucher das Gefühl von Sicherheit zu erzeugen. Sofern der Internetauftritt jedoch kein europäisches Fernabsatz-Logo (lesen Sie mehr zum Thema Fernabsatz) beinhaltet, handelt es sich dabei um keine registrierte und somit keine rechtmäßige Fernabsatzapotheke. Darüber hinaus ist es registrierten Fernabsatzapotheken nur erlaubt, rezeptfreie Arzneimittel innerhalb von bzw. nach Österreich zu versenden.

Der einzig wirksame Schutz ist, keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel über das Internet zu beziehen. Nur die individuelle, persönliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker kann die richtige Anwendung der betreffenden Arzneimittel sicherstellen und eine Gesundheitsgefährdung ausschließen.

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