NEWSTICKER 30.11.2024

Kurzmeldungen | 19.11.2024

Das BASG erinnert die Zulassungsinhaber/Registrierungsinhaber, dass Einreichungen durch eine dritte Person (z.B. einen Konsulenten), nur mit einer entsprechenden Autorisierung gültig sind.

Diese Information ist auf unserer Hompage unter Bevollmächtigung - BASG  zu finden.

Der Leitfaden L_Z45 wurde auf der Homepage entsprechend aktualisiert.

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