Dopingwarnhinweise
Mit 31.12.2009 ist die AMG Novelle BGBl. I Nr. 146/2009 in Kraft getreten, und damit die Bestimmung, wonach Arzneispezialitäten, die verbotene Stoffe gemäß dem Anti-Dopinggesetz enthalten, einen speziellen Hinweis aufnehmen müssen.
Dies gilt unmittelbar für Arzneispezialitäten, die neu zugelassen werden, für bereits zugelassene Arzneispezialitäten ist eine Übergangsregelung bis 31.12.2010 vorgesehen.
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DI Dr. Christa Wirthumer-Hoche
Leiterin Institut Zulassung & Lifecycle Management
E-Mail: christa.wirthumer-hoche@ages.at