Barrierefreiheit - BASG-Register

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website medikamente.basg.gv.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind keine nicht-konformen Inhalte bekannt. Während des Entwicklungsprozesses wurden alle zum Zeitpunkt der Accessibility-Analyse bekannten Barrieren behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.November 2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Siteimprove (https://www.siteimprove.com/de/) vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Bei der Entwicklung dieser Website wurde großes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung gelegt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an den untenstehenden Kontakt zu melden.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
basg-eservices@basg.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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