Hinweis zu möglichen Auswirkungen der Coronaviruserkrankung (COVID-19) auf die Versorgungslage von Arzneimitteln
Das BASG überwacht aufmerksam gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelagentur EMA und den nationalen Partner der Mitgliedstaaten die möglichen Auswirkungen des Ausbruchs der neuartigen Coronavirus-Krankheit (COVID-19) auf die pharmazeutischen Lieferketten. Bisher liegen keine Berichte über zusätzliche aktuelle Engpässe oder Versorgungsstörungen bei in der EU vermarkteten Arzneimitteln aufgrund dieses Ausbruchs vor. Die Situation unterliegt einer strengen Überwachung, da bei einer weiteren Ausbreitung und insbesondere länger andauernden COVID-19 Situation mögliche Herausforderungen in der Versorgungssituation in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden können
Die EU wird gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten daher Maßnahmen zum Schutz von Patienten erwägen und koordinieren, wenn bei Arzneimitteln in der EU das Risiko eines Versorgungsengpasses besteht. Sollten solche Maßnahmen beschlossen werden, werden Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe auf konsistente und transparente Weise ehestmöglich über die Risiken und die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass es in der Verantwortung der Pharmaunternehmen liegt, die Kontinuität der Arzneimittelversorgung durch ihre Produkte sicherzustellen. Dazu gehört, dass die Hersteller geeignete Resilienz-Maßnahmen, wie die Erhöhung der Lagerbestände oder die Beschaffung von Wirkstoffen und Rohstoffen aus mindestens zwei Quellen sicherstellen.
Fazit und Empfehlungen:
Aufgrund des derzeitigen Coronavirus-Ausbruchs besteht die Gefahr, dass die verhängten Sperren und Reisebeschränkungen Auswirkungen auf die Produktion und Lieferung von Wirkstoffen und damit auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für den globalen Markt haben. Gegenwärtig wurden von der Pharmaindustrie jedoch noch keine diesbezüglichen Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Arzneispezialitäten in Österreich, bedingt durch das neuartige Coronavirus (COVID-19), gemeldet.
Hersteller, Großhändler und sonstige Markteilnehmer werden aus vorsorglichen Gründen aufgefordert, darauf zu achten, dass Arzneimittel-Ware die für Österreich bestimmt ist, auch in Österreich verbleibt und ausschließlich zur Deckung des heimischen Bedarfes verwendet wird.
Es besteht keine Notwendigkeit sich im Rahmen viel zitierter sog. „Hamsterkäufe“ mit Arzneimittel einzudecken. Kauf und Abgabe in Apotheken soll nur in einem geregelten und dem Zweck und Bedarf entsprechende Rahmen mit notwendigen Mengen stattfinden. Es besteht kein Grund für eine private Überbevorratung.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Versorgungslage rund um COVID-19 auf der EMA-Webseite: