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13/01/2020
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
Referenced at:
17/12/2019
The fees valid on the date of application at BASG after 01.01.2020.
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29/10/2019
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
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29/10/2019
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
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29/10/2019
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
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29/10/2019
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
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29/10/2019
Gemäß § 8. (2) Gewebeviglianzverordnung ist das BASG dazu verpflichtet, die von der Europäischen Kommission verfasste Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Berichte zu veröffentlichen (Bericht nur auf englisch verfügbar).
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26/08/2019
Bundesamt für Sicherheit im GesundheitswesenTraisengasse 5 l 1200 Wien l ÖSTERREICH l www.basg.gv.atDVR: 21126111 of 1Datum:26.08.2019E-Mail:haemovigilanz@basg.gv.atUnser Zeichen:INS-630140-0004-263WNV ItalienDem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde von der italienischen Behörde mitgeteilt, dass in der Provinz Ravenna (Region Emilia-Romagna) aufgrund WNV NAT positiver Moskitopools Spenden von Blut und Blutkomponenten dieser Region nun mittels ID WNV NAT untersucht werden.Landesweit werden in Italien SpenderInnen, die sich zumindest eine Nacht einer der angeführten Regionen aufgehalten haben, für 28 Tagen von der Spende ausgeschlossen.
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