Gebührentarif Neu

Gebührentarife - die konsolidierten Versionen

Im Anschluss sind sämtliche konsolidierte Versionen des Gebührentarifs seit 2000 angeführt.

Um sicher zu gehen, dass Sie den zum Antragszeitpunkt geltenden Gebührentarif verwenden, vergleichen Sie den Inhalt bitte mit den Kundmachungen der Verordnungsänderungen in den "Amtlichen Nachrichten" des BASG.

Kontonummer

BAWAG P.S.K. AG
IBAN: AT59 6000 0000 9605 1496
BIC: BAWAATWW
DVR: 2112611

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bemessung der Gebühr jene Gebührenverordnung zur Anwendung gelangt, die am Tag der Antragstellung gültig war/ist.

BASG-Tarif Gültig ab dem 01.01.2025 Neu

  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2025 beim BASG eingegangen sind.
    17.12.2024

Archiv der Gebührentarife

  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.06.2024 beim BASG eingegangen sind.
    28.05.2024
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2024 beim BASG eingegangen sind.
    19.12.2023
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2023 beim BASG eingegangen sind.
    16.12.2022
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 15.08.2022 beim BASG eingegangen sind.
    05.08.2022
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 28.01.2022 beim BASG eingegangen sind.
    25.01.2022
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2022 beim BASG eingegangen sind.
    30.11.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.08.2021 beim BASG eingegangen sind.
    28.07.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2021 beim BASG eingegangen sind.
    18.12.2020
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.07.2020 beim BASG eingegangen sind.
    01.07.2020
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2020 beim BASG eingegangen sind.
    01.01.2020
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2019 beim BASG eingegangen sind.
    21.12.2018
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.09.2018 beim BASG eingegangen sind.
    01.09.2018
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2018 beim BASG eingegangen sind.
    09.01.2018
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.06.2017 beim BASG eingegangen sind.
    19.05.2017
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2017 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 15.07.2016 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 09.05.2016 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 31.01.2016 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 01.01.2016 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
  • Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Anbringen, die ab dem 04.05.2015 beim BASG eingegangen sind.
    10.03.2021
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